Aktuelle Regelungen

Regelungen aus der aktuelle Verordnung des Landes Niedersachen (28.07.21https://www.niedersachsen.de/download/172669

Grundsätzlich gilt: Geimpfte und vollständig Genesene (im Sinne des §5a Abs.2 und 3) zählen nicht zur Personenzahl, müssen sich aber trotzdem an die Abstandsregeln und Maskenvorschriften halten. Kinder unter 14 zählen ebenfalls nicht. (https://www.niedersachsen.de/assets/image/210304)

Wer noch nicht (vollständig) geimpft ist, der sollte einen gültigen Testnachweis dabei haben, der nicht älter als 24 Stunden ist. In Gehrden beim REWE gibt es die Möglichkeit, auch am Samstag vormittag einen Test zu machen: https://www.testzentrum-gehrden.de/ (online Terminbuchung)

Inzidenz 10 bis 35 (https://www.niedersachsen.de/assets/image/210312)

  • keine Beschränkung der Personenzahl bei der Zeremonie (soweit Abstand gewahrt ist)
  • Kontaktbeschränkung: höchstens zehn Personen aus bis zu 10 Haushalten (gilt aktuell für unsere Feier)
  • Drinnen: MNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde, medizinische Maske
  • Draußen: keine MNB-Pflicht (Trauzeremonie wird draußen stattfinden), bei Abstandswahrung
  • max. 100 Personen mit negativem Testnachweis (Gastronomie)

Inzidenz 35 bis 50 (https://www.niedersachsen.de/assets/image/208604)

  • Kontaktbeschränkung: höchstens zehn Personen, aus insgesamt 3 Haushalten
  • Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen bis 100 erlaubt
  • Aufenthalt ausschließlich an Tischen (§6)
  • keine Beschränkung der Personenzahl bei der Zeremonie (soweit Abstand gewahrt ist)
  • [Trauzeremonie] Gemeindegesang ist draußen nicht untersagt
  • [Trauzeremonie] Drinnen: MNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wurde, medizinische Maske (wird draußen stattfinden)